Lesen darf öffentlich sein – Schreiben braucht kontrollierte Freigabe

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Lesen darf öffentlich sein – Schreiben braucht kontrollierte Freigabe

Eine Wissensbasis kann für Orientierung und maschinenlesbaren Zugriff öffentlich oder lesend zugänglich sein.

Schreibzugriffe benötigen dagegen eine kontrollierte, authentifizierte und nachvollziehbare Schnittstelle.

Nicht ausreichend ist das Prinzip:

Wer den richtigen Befehl kennt, darf verändern.

Stattdessen gilt:

– Änderungsvorschläge werden strukturiert erzeugt, – vor dem Import geprüft, – in einer Vorschau sichtbar gemacht, – bewusst freigegeben, – mit Paket-ID und Änderungsgrund protokolliert.

Direktes automatisches Schreiben darf erst dann zugelassen werden, wenn Authentifizierung, Berechtigungen, Protokollierung, Rückrollbarkeit und Konfliktbehandlung ausreichend abgesichert sind.

Offenheit beim Lesen darf nicht mit Offenheit beim Verändern verwechselt werden.