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ER-097 – Globale Nachprüfung bei Änderung des Analyseprotokolls

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Globale Nachprüfung bei Änderung des Analyseprotokolls

Die Vollständigkeit einer Quelle wird dynamisch aus den aktuell verpflichtenden Prüffeldern berechnet.

Wird das Analyseprotokoll erweitert oder verändert, darf der daraus entstehende Nachprüfbedarf nicht dem Zufall überlassen bleiben.

Deshalb gilt:

  1. Änderung des Analyseprotokolls erkennen.
  2. Aktuelle Prüffelder neu einlesen.
  3. Alle vorhandenen IN-Quellen gegen das aktuelle Prüfraster vergleichen.
  4. Vollständigkeitsgrad für jede Quelle neu berechnen.
  5. Fehlende Prüffelder sichtbar markieren.
  6. Quellen mit offenen Pflichtfeldern als Nachprüfung offen kennzeichnen.
  7. Eine globale Übersicht über Vollständigkeit und Nachprüfbedarf aktualisieren.

Die Vollständigkeit wird nicht als dauerhaft festgeschriebener Prozentwert gespeichert, sondern aus dem aktuellen Zustand berechnet:

abgeschlossene Pflichtfelder / aktuell verpflichtende Pflichtfelder × 100

Beispiel:

15 von 15 Feldern geprüft = 100 %.

Wird ein neues 16. Pflichtfeld ergänzt und ist es bei alten Quellen noch ungeprüft:

15 von 16 = 93,75 %.

Damit entsteht automatisch eine aktuelle Priorisierungsmöglichkeit:

Neue Erkenntnisperspektiven müssen rückwirkend sichtbar machen, wo historische Quellen noch nicht nach dem heutigen Prüfraster untersucht wurden.