Erkenntnisgrenzen durch Verantwortung
Nicht alles, was wissenschaftlich interessant wäre, darf am Menschen ausprobiert werden. Die Verletzlichkeit und Würde der Person setzen Grenzen der Erkenntnisgewinnung.
Diese Grenzen sind kein wissenschaftlicher Mangel. Sie gehören zum Wesen verantwortlicher Medizin. Sie erinnern daran, dass Wissen nicht höher steht als der Mensch, dem es dienen soll.
Daraus folgen Anforderungen wie:
- informierte Einwilligung,
- nachvollziehbare Nutzen-Risiko-Abwägung,
- Abbruch bei erkennbarer Schädigung,
- Schutz besonders verletzlicher Menschen,
- Transparenz über Unsicherheit und Interessenkonflikte.